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OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ws 45/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StGB § 68 f
Führungsaufsicht; Gesamtfreiheitsstrafe; Freiheitsstrafe; Vollverbüßung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt einer Führungsaufsicht im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe
- Judicialis
StGB § 68 f
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68 f
Führungsaufsicht; Gesamtfreiheitsstrafe; Freiheitsstrafe; Vollverbüßung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 17.01.1996 - 3 Ws 36/96
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ws 45/06
Führungsaufsicht gemäß § 68 f StGB tritt deshalb im Anschluss an eine voll verbüßte Gesamtfreiheitsstrafe nur ein, wenn in der Gesamtstrafe eine Einzelstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer Vorsatztat enthalten ist (OLG Hamm, NStZ 1996, 408). - OLG Hamm, 26.10.2001 - 2 Ws 261/01
Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ws 45/06
Nach inzwischen einhelliger und gefestigter Rechtsprechung aller Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm ist der Eingriff der Führungsaufsicht nur bei gewichtigen Straftaten mit erheblichem Unrechtsgehalt gerechtfertigt (zu vgl. OLG Hamm, 2 Ws 261/01 m.w.N.).